Anfertigung
einer Übersetzung
Wenn nicht anders vereinbart, werden die Übersetzungen hinsichtlich
Vollständigkeit und formaler Gestaltung konform mit der Norm DIN 2345
Punkt 6.3 angefertigt.
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Unterstützung
durch Auftraggeber
Die Norm DIN 2345 sieht eine umfangreiche Unterstützung durch den
Auftraggeber vor. Sie soll verhältnismäßig zur Auftragsgröße sein.
Dazu gehört Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Paralleltexte,
Hintergrundtexte. Die Benennung eines kompetenten Ansprechspartners ist für
die Förderung des Qualitätsniveaus unerläßlich.
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Externes Lektorat
Es wird empfohlen, Übersetzungen von technischen Dokumentationen etc.
durch ein externes Lektorat zu überprüfen. Als qualifizierter Lektor
gilt am besten ein Vertriebsingenieur im Zielland. Der Einsatz eines
externen Lektorats ist dem Übersetzer anzuzeigen und das Prüfungsprotokoll
ist dem Übersetzer auszuhändigen.
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Dokumentation der
Aufträge
Die Aufträge werden entsprechend der Norm DIN 2345 dokumentiert, damit
sie rückverfolgbar bleiben. Die Aufbewahrungsfrist der Zieltexte beträgt
mindestens ein Jahr, längere Fristen können vereinbart verden.
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Aufträge
Die Aufträge können per Post, per Fax, per DFÜ, per e-mail oder persönlich
formlos erteilt werden. Die Heranziehung anderer Kollegen zur Mitarbeit
bei Terminproblemen bleibt vorbehalten.
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Termine
Aufträge werden in angemessener Zeit bearbeitet. Die eingehenden Aufträge
werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen. Eilige Aufträge
können gegen Aufpreis unverzüglich abgewickelt werden.
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Preise
Die Preisgestaltung für eine einfache Übersetzung orientiert sich am
ZSEG (Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz). Abgerechnet
wird zeichengenau. Der Preis versteht sich lediglich für die Übersetzung.
Für zusätzliche Leistungen wie DTP oder graphische Bearbeitung wird ein
Zuschlag nach Aufwand berechnet.
Für einfache Texte und Standardurkunden wird ein Preisnachlaß gewährt.
Für schwierige Fachtexte wird ein Zuschlag berechnet. Der
Schwierigkeitsgrad wird in Relation zum Zeitaufwand und dem erforderlichen
Know-how festgestellt. Kostenvoranschläge gelten lediglich als
Richtpreis. Maßgebend ist der tatsächliche Aufwand für die Übersetzung.
Mindestauftrag pro Sprachrichtung beträgt 60,- DM. Beglaubigungen der
eigenen Übersetzungen sind kostenfrei.
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Lieferung und
Rechnungsstellung
Die Übersetzungen werden mit Ausnahme von Urkunden in einer Ausfertigung
ausgeliefert. Urkunden werden mit bis zu drei Exemplaren ohne
Preisaufschlag ausgefertigt. Auf Wunsch werden die Arbeiten auch auf dem
elektronischen Wege (MS-WinWord) ohne zusätzliche Gebühr geliefert.
Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung, gegen Rechnung oder per Nachnahme.
Die anfallenden Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Auftraggeber.
Falls nichts anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug
fällig.
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Haftung
Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter
Anwendung von DIN-Normen hinsichtlich der Qualität angefertigt. Die
abgelieferten Texte sind vom Auftraggeber, insbesondere auf relevante
Eckdaten, unverzüglich zu kontrollieren. Festgestellte Fehler werden
sofort und ohne Berechnung zusätzlicher Gebühren korrigiert. Weitere
Haftung ist ausgeschlossen, außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Vermögensschadenhaftung wird nur bei vorheriger Vereinbarung und nur
für eine durch Versicherungen gedeckte Zeit übernommen.
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Geheimhaltung
Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Eine besondere Verpflichtung
auf Geheimhaltung kann auf Wunsch erklärt werden. Vertrauliche
Nachrichten verschlüsseln Sie bitte mit Hilfe von PGP.
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