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Seite 3 POLITIK
Schlesische Nachrichten 24/2001

BdV-Präsidentin Steinbach, MdB, begrüßt Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses
Zu der Entscheidung des UN Menschenrechtsausschusses vom 30. Oktober, in der die tschechische Restitutionsgesetzgebung wegen Verletzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verurteilt wird, erklärt BdV Präsidentin Steinbach: Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen macht deutlich, dass die Benesch Dekrete keinen Bestand haben können und noch vor dem Beitritt zur Europäischen Union abgeschafft werden müssen.

Sie bilden nach wie vor die Grundlage fortbestehender Diskriminierungen auf grund der Staatsbürgerschaft und sind mit der europäischen und internationalen Rechtsund Werteordnung nicht vereinbar. Ich begrüße diese Entscheidung, die die Rechtsposition der Vertriebenen stützt und fordere die Bundesregierung auf, die politischen Konsequenzen zu ziehen.

Dies gilt um so mehr, als sich tschechische Politiker, die sonst im Zusammenhang mit den Benesch-Dekreten vom "erloschenen Recht" sprechen, sich in der innenpolitischen Diskussion zu dem Verfahren darauf berufen, dass die Gültigkeit der Dekrete des Präsidenten Benesch nicht aufgehoben worden sei.

Zu seiner Entscheidung hat der UNMenschenrechtsausschuss festgestellt, dass die in der tschechischen Restitutionsgesetzgebung "enthaltene Bedingung der Staatsbürgerschaft als notwendige Voraussetzung der Rückgabe konfiszierten Eigentums eine willkürliche und in der Folge diskriminierende Unterscheidung zwischen Individuen trifft, die gleichermaßen Opfer früherer staatlicher Konfiskationen waren, und damit eine Verletzung des Artikels 26 des Paktes ("Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte") darstellt".

Gleichzeitig hat er dem tschechischen Staat eine Frist von neunzig Tagen gestellt, um über die Maßnahmen zu berichten, die dieser ergreifen wird, um die in der Entscheidung gestellten Forderungen durchzusetzen.

Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses hat auch für andere Beitrittsstaaten Bedeutung, in denen noch immer menschenrechtswidrige diskriminierende Gesetze fortgelten.

Diesem Urteil liegt der Fall des Graten Dr. Karel Des Fours Walderode zugrunde, der mehrfach enteignet wurde. Der Graf, noch in der Donaumonarchie in Böhmen geboren, unterlag im Laufe seines Lebens den wechselnden Staatsangehörigkeiten, die mit dem Schicksal des Gebietes Böhmen verbunden waren. 1918 wurde er in der neu geschaffenen Tschechoslowakei tschechoslowakischer Staatsbürger, 1939 erhielt er die deutsche Staatsbürgerschaft, 1947 wieder die tschechoslowakische, die ihm jedoch durch die Kommunisten bei Verlassen des Landes aberkannt wurde. Seine Besitzungen wurden gern. der Beneschdekrete (Nr. 12) enteignet. 1992 erhielt er die tschechoslowak. Staatsbürgerschaft wieder zurück, wenig später seine Besitzungen. 1996 wurde er wieder enteignet, diesmal mit der Begründung einer eigens für seinen Fall geschaffenen Bestimmung, nach der für die Rückgabe von Eigentum nicht allein die Staatsbürgerschaft sondern deren seit Kriegsende ununterbrochene Dauer maßgeblich sei. Diese wurde in seinem Fall rückwirkend angewandt.

Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn erklärte die rückwirkende Anwendung zwar fürverfassungswidrig. Dennoch war die Rückgabe des Eigentums fraglich, da nach Aussagen tschechischer Politiker die Gültigkeit der Benesch-Dekrete fortbestehe. Entgegen früherer Beteuerungen - vor allem gegenüber Deutschland in Vermögensfragen der Sudetendeutschen werden in der Praxis die Unrechtsdekrete weiter angewandt. Dies ist für die tschechische Republik durch das Urteil jetzt schwerer geworden, denn im Ergebnis ist sie aufgefordert worden, im Falle des Grafen das Eigentum zurückzugeben.

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