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POLITIK |
Schlesische
Nachrichten 24/2001
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BdV-Präsidentin
Steinbach, MdB, begrüßt Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses
Zu der
Entscheidung des UN Menschenrechtsausschusses vom 30. Oktober, in der
die tschechische Restitutionsgesetzgebung wegen Verletzung des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte verurteilt wird, erklärt
BdV Präsidentin Steinbach: Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses
der Vereinten Nationen macht deutlich, dass die Benesch Dekrete keinen
Bestand haben können und noch vor dem Beitritt zur Europäischen Union
abgeschafft werden müssen.
Sie bilden nach wie vor die Grundlage fortbestehender Diskriminierungen
auf grund der Staatsbürgerschaft und sind mit der europäischen und internationalen
Rechtsund Werteordnung nicht vereinbar. Ich begrüße diese Entscheidung,
die die Rechtsposition der Vertriebenen stützt und fordere die Bundesregierung
auf, die politischen Konsequenzen zu ziehen.
Dies gilt um so mehr, als sich tschechische Politiker, die sonst im Zusammenhang
mit den Benesch-Dekreten vom "erloschenen Recht" sprechen, sich
in der innenpolitischen Diskussion zu dem Verfahren darauf berufen, dass
die Gültigkeit der Dekrete des Präsidenten Benesch nicht aufgehoben worden
sei.
Zu seiner Entscheidung hat der UNMenschenrechtsausschuss festgestellt,
dass die in der tschechischen Restitutionsgesetzgebung "enthaltene
Bedingung der Staatsbürgerschaft als notwendige Voraussetzung der Rückgabe
konfiszierten Eigentums eine willkürliche und in der Folge diskriminierende
Unterscheidung zwischen Individuen trifft, die gleichermaßen Opfer früherer
staatlicher Konfiskationen waren, und damit eine Verletzung des Artikels
26 des Paktes ("Internationaler Pakt über bürgerliche und politische
Rechte") darstellt".
Gleichzeitig hat er dem tschechischen Staat eine Frist von neunzig Tagen
gestellt, um über die Maßnahmen zu berichten, die dieser ergreifen wird,
um die in der Entscheidung gestellten Forderungen durchzusetzen.
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses hat auch für andere Beitrittsstaaten
Bedeutung, in denen noch immer menschenrechtswidrige diskriminierende
Gesetze fortgelten.
Diesem Urteil liegt der Fall des Graten Dr. Karel Des Fours Walderode
zugrunde, der mehrfach enteignet wurde. Der Graf, noch in der Donaumonarchie
in Böhmen geboren, unterlag im Laufe seines Lebens den wechselnden Staatsangehörigkeiten,
die mit dem Schicksal des Gebietes Böhmen verbunden waren. 1918 wurde
er in der neu geschaffenen Tschechoslowakei tschechoslowakischer Staatsbürger,
1939 erhielt er die deutsche Staatsbürgerschaft, 1947 wieder die tschechoslowakische,
die ihm jedoch durch die Kommunisten bei Verlassen des Landes aberkannt
wurde. Seine Besitzungen wurden gern. der Beneschdekrete (Nr. 12) enteignet.
1992 erhielt er die tschechoslowak. Staatsbürgerschaft wieder zurück,
wenig später seine Besitzungen. 1996 wurde er wieder enteignet, diesmal
mit der Begründung einer eigens für seinen Fall geschaffenen Bestimmung,
nach der für die Rückgabe von Eigentum nicht allein die Staatsbürgerschaft
sondern deren seit Kriegsende ununterbrochene Dauer maßgeblich sei. Diese
wurde in seinem Fall rückwirkend angewandt.
Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn erklärte die rückwirkende
Anwendung zwar fürverfassungswidrig. Dennoch war die Rückgabe des Eigentums
fraglich, da nach Aussagen tschechischer Politiker die Gültigkeit der
Benesch-Dekrete fortbestehe. Entgegen früherer Beteuerungen - vor allem
gegenüber Deutschland in Vermögensfragen der Sudetendeutschen werden in
der Praxis die Unrechtsdekrete weiter angewandt. Dies ist für die tschechische
Republik durch das Urteil jetzt schwerer geworden, denn im Ergebnis ist
sie aufgefordert worden, im Falle des Grafen das Eigentum zurückzugeben.
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