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Schlesische Nachrichten 22/2001

Deutsche Ortsbezeichnung im Partnerschaftsvertrag

In Mainz wurde kürzlich ein Partnerschaftsvertrag zwischen den Landtagen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und der Woiwodschaft Oppeln geschlossen. Auffällig ist, dass in der deutschsprachigen Ausführung dieser Urkunde für Oppeln durchgehend die deutsche Ortsbezeichnung verwendet wird. Die polnische Übersetzung ist lediglich in Klammern hinzugefügt. Das ist vermutlich das erste Mal, dass so etwas in einem offiziellen Dokument geschieht. Schade ist nur, dass sich zwar der sozialdemokratische Landtagspräsident in seiner Ansprache ebenfalls an diese Regelung hielt, Ministerpräsident Kurt Beck aber wieder in das alte Schema verfiel und konsequent den polnischen Namen verwendete. Auch er wird es hoffentlich noch lernen, zumal die Aussprache polnischer Bezeichnungen bei vielen Deutschen eigenartig klingt.

Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung hatte die Fraktion der deutschen Volksgruppe im Oppelner Landtag unter Wortführung des Kreuzburger Abgeordneten Hubert Beier vehement für diese Sprachregelung gestritten und sich letztlich durchgesetzt. Hilfreich war vor allem der Hinweis auf die deutschen standesamtsrechtlichen Regelungen für die Verwendung von Ortsbezeichnungen, so dass der Landtag dem Vertragsentwurf schließlich fast einhellig zustimmte.

Der deutschen Volksgruppe eröffnet der Vertrag die eigenständige Beteiligung an der Partnerschaft. In Punkt 4 wird der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass sich die Kooperation der beiden Regionen auch auf Institutionen aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auswirken soll. Das ist das Tor für die deutsche Volksgruppe, aktiv an der Ausgestaltung der Kooperation mitzuwirken. Direkt nach der Unterzeichung haben Hubert Beier und der Landesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung (OMV) in der CDU Rheinland-Pfalz Dr. Michael Pietsch in Groß Strehlitz ein erstes Gespräch über die Chancen des Vertrages geführt. Beide waren übereinstimmend der Meinung, dass die Partnerschaft nur gelingen kann, wenn die deutsche Volksgruppe im Oppelner Bereich hierbei berücksichtigt wird. Kulturtage in Rheinland-Pfalz ohne Beteiligung der Deutschen - wie dies kürzlich geschehen war - seien nationalistisches Denken und müssten ab jetzt der Vergangenheit angehören. Schon bestehende Kontakte zwischen den deutschen Abgeordneten beider Parlamente sollen verstärkt werden. Besondere Wichtigkeit hat für Beier und Pietsch ein intensiver Informationsaustausch. Hierzu gehören auch kontinuierliche Gesprächskontakte, die beide vereinbart haben. SN


Mein Testament und Schlesien

Es kommt immer wieder vor, dass schlesische Landsleute ihre Erbschaft nicht geregelt haben und später der Fiskus als Erbe auftritt. Bitte denken Sie daran, dass unsere Landsmannschaft dringend auf die notwendige Unterstützung unserer schlesischen Landleute angewiesen ist und dass Sie sie für den Fall einer letztwilligen Verfügung bedenken können. Deshalb teilen wir Ihnen mit, wie ein Testament zugunsten der Landsmannschaft Schlesien lauten könnte. Dabei sollten Sie beachten, dass dieses Testament in allen seinen Teilen handschriftlich gefertigt werden muss. Daneben kommt auch noch eine notarielle Beurkundung in Betracht.

Der Text für das Testament könnte lauten:

"Testament
Hiermit setze ich die Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien - e. V. Dollendorfer Str. 412 53639 Königswinter zu meiner Erbin ein.
Ort, Datum, Unterschrift"

Selbstverständlich können Sie auch in einem Testament verfügen, dass die Landsmannschaft bezüglich einzelner Vermögensgegenstände bedacht werden soll. Soweit andere Erben vorhanden sind, würde dies der Landsmannschaft dann einen entsprechenden Herausgabeanspruch begründen.

Sie können das Testament bei sich verwahren - und es jederzeit ändern. Sie können auch ein bereits bestehendes Testament jederzeit ändern, soweit Sie keinen Erbvertrag abgeschlossen haben. Das geschriebene Testament können Sie bei sich verwahren oder es beim Amtsgericht hinterlegen. In diesem Fall hätten Sie die Gewähr, dass Ihr Testament von Amts wegen berücksichtigt wird und nicht verloren gehen kann. Selbst dann, wenn Sie das Testament beim Amtsgericht hinterlegt haben, können Sie jederzeit neu testieren.

Sie können dazu beitragen, dass Schlesien überleben wird!

Wir danken Ihnen im voraus!

Ihre Landsmannschaft Schlesien Ihre Landsmannschaft für Schlesien


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Die beiden Schlesier Dr. Michael Pietsch aus Mainz und Hubert Beier MdL aus Kreuzburg
trafen sich
im Groß Strehlitzer AGMO-Koordinationsbüro zu politischen Gesprächen.

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