Zweifelhafter Umgang mit Kirchenbüchern Nachfolgend veröffentlichen wir den Wortlaut eines Leserbriefes in der _Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 27. September: Im Beitrag _D steht für Danzig" von Daniel Deckers (FA.Z. vom 17. September) werden die Hintergründe der Übergabe von 3661 katholischen Kirchenbüchern deutscher Gemeinden jenseits von Oder und Neiße an die Bistümer in Polen beleuchtet. Zwar gilt im Archivwesen der katholischen Kirche das Herkunftsprinzip, Auch darf nicht außer acht gelassen werden, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz sorgfältig darum bemüht hat, einen Zugriff staatlicher polnischer Stellen auf die Kirchenbücher auszuschließen. Dennoch betrachten zahllose deutsche Heimatvertriebene die Übergabe mit Sorge. Die katholischen Kirchenbücher fanden aus Furcht vor der vorrückenden Roten Armee und im Zuge von Flucht und Vertreibung ihren Weg nach Westen. Sie wurden von katholischen Gemeindemitgliedern, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden oder die Flucht ergreifen mussten, gerettet. Die Kirchenbücher spiegeln mehrere Jahrhunderte deutscher Kirchengeschichte wider und sind überdies ein Kulturgut, das zu den geflüchteten und vertriebenen Deutschen gehört und von diesen in der Vergangenheit intensiv genutzt wurde. Die im Westen Deutschlands angefertigten und zum Teil durch erhebliche Abnutzung gekennzeichneten Mikrofilme können die Originaldokumente nicht vollständig ersetzen. Zahlreiche Eintragungen sind nur im Original zu entschlüsseln. Die deutschen Heimatvertriebenen, die bislang auf die Kirchenbücher zurückgegriffen haben, fürchten zu Recht, dass die Überführung der Kirchenbücher nach Polen ihr Rechercheinteresse durch lange Wege, komplizierten Umgang mit der Archivverwaltung der Bistümer in Polen und gebührenpflichtige Benutzung der Archivalien erschwert. Im übrigen kann lediglich gehofft werden, dass mit der Übergabe der Kirchenbücher an die polnische Seite kein Präjudiz für die Abgabe auch profaner Archivalien an die polnische Seite erfolgt ist. Bislang gestalteten sich die deutschpolnischen Verhandlungen über die Rückgabe kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter, wozu auch Archivalien zählen, zäh und langwierig. Bei den profanen Archivalien hat die Bundesregierung bisher das personale Herkunftsprinzip verfochten, das vom Völkerrecht gedeckt ist und auch international praktiziert wird. So befinden sich etwa die Akten der alliierten Besatzungsverwalt ungen in Deutschland aus der Zeit zwischen 1945 und 1949 nicht in deutschen Hauptstaatsarchive n, sondern in den Zentralarchiven ihrerjeweiligen Heimatstaaten. Die polnische Seite hingegen beharrt auf dem territorialen Herkunftsprinzip und will die Archivalien an den Ort zurückführen, an dem sie einstmals erstanden sind - ungeachtet staatlichadministrativer Zusammenhänge oder Fragen der Bevölkerungskontinuität. Eine
Verfilmung der streitbefangenen Archivalien könnte Abhilfe
schaffen, wobei die Originale in Deutschland verbleiben und die
Filme der polnischen Seite zur Vertilgung gestellt werden sollten.
Genau so hätte auch eine Lösung der _Kirchenbuchfrage"
aussehen'können, die die Zustimmung der deutschen Heimatvertriebenen
gefunden hätte. SN
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