01
01. September 2001
Bundesregierung als Zensurbehörde
Herbert Hupka - Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien
Zwar sind die Deutschen jenseits
von Oder und Neisse, aus dem Sudetenland und den deutschen Siedlungsgebieten
gewaltsam vertrieben worden, aber zu ihrem unsichtbaren Gepäck
gehörte und gehört die heimatliche Kultur, und diese
heimatliche Kultur ist die großartige und vielgerühmte
Kultur unseres deutschen Volkes. Im Bundesvertriebenen- und
Flüchtlingsgesetz gibt es den vielgenannten Paragraphen
96, durch den Bund und Ländern aufgetragen ist, "das
Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen
und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des
Auslandes zu erhalten, zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten
... sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen
und Flüchtlinge zu fördern."
Nachdem die gegenwärtige Bundesregierung
das neue Staatsministerium beim Bundeskanzler mit dem Staatsminister
und damit "Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten
der Kultur und der Medien" geschaffen hat, herrschte zuerst
souverän und absolut, jedenfalls nach eigenem Entschluss
für zwei Jahre, Staatsminister Dr. Michael Naumann. Mit
dem 1. Januar 2001 hat dieses Amt der Philosophieprofessor und
bisherige Kulturamtsleiter von München, Dr. Julian Nida-Rümelin,
übernommen. Mit grobem Sensenschnitt hatte Michael Naumann
die finanziellen Leistungen überall dort rigoros bis zur
Position Null gestrichen, wo ihm die bisher sehr erfolgreiche
Arbeit der Vertriebenen und Flüchtlinge auf dem reichen
Felde der Kultur nicht gefallen wollte. Der pseudorevolutionäre
Geist der sogenannten Achtundsechziger regierte: die Vertriebenen
sind schuld an ihrem Schicksal der Vertreibung, denn es hat
doch zuvor einen Adolf Hitler gegeben. Außerdem pochen
sie unentwegt auf irgendwelchen Rechtspositionen. Schließlich
stören sie nur als "Ewiggestrige" den Dialog
mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn.
Mit immer wieder neu gefassten Denkmodellen trat man an die
Öffentlichkeit und zerstörte gleichzeitig, was über
die Jahrzehnte von Bestehen war und sich bewährt hatte.
Wie wird der neue Mann auftreten und zu
wirken beabsichtigen- Es hätte ja sein können, was
mancher wohl gehofft haben mag, dass nun endlich sachbezogen
und ideologiefrei entsprechend den Aufgaben gemäß
Paragraph 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes
gehandelt würde. Eine Illusion! In einem inzwischen bekannt
gewordenen Brief von Julian Nida-Rümelin an ein Mitglied
der SPD-Bundestagsfraktion heißt es: "Mit dieser
Neuordnung (wie sie soeben skizziert worden ist) soll verdeutlicht
werden, dass diese Bundesregierung Wert darauf legt, spezielles
kulturelles Wissen bei den Verbänden nicht durch finanzielle
Förderungen derjenigen zu aktivieren, die vertriebenenpolitische
Forderungen vertreten, durch die der verständnisvolle Dialog
mit unseren östlichen Nachbarn verhindert wird." Wahr
ist, dass gerade seit der Wende durch die kulturelle Arbeit
der Vertriebenen, Nida-Rümelins Wort vom "speziellen
kulturellen Wissen bei den Verbänden" gern aufgreifend,
im Dialog mit unseren Nachbarn Hervorragendes geleistet worden
ist. Kein kulturelles Vorhaben wurde als den Dialog störend
empfunden und verworfen, im Gegenteil, man war und ist für
diesen kulturellen Dialog, die grenzüberschreitende Kulturarbeit
dankbar, und diese Dankbarkeit reicht bis in die heute etwa
in Breslau ansässig gewordenen jüdischen Kreise hinein!
In unserer freien Gesellschaft, die wir
gottlob haben, bedarf es keiner behördlichen Zensur durch
die Bundesregierung. Diese wird aber penetrant, den so notwendigen
kulturellen Dialog verhindernd, dadurch praktiziert, dass jede
finanzielle Unterstützung durch den Bund untersagt wird.
Wer über das notwendige Geld verfügt, schafft an,
hat das Sagen, entscheidet darüber, was getan werden darf
und was zu unterlassen ist. Es ist in der Öffentlichkeit
kaum bekannt, in welcher Weise die Bundesregierung eine Zensur
ausübt. Selbstverständlich bedient man sich dabei
eines Vorwandes: die Vertriebenen mögen zwar nicht die
Dümmsten sein, aber sie sind nicht dialogfähig.
Auch das stört die regierungskonforme
Zensurbehörde, um noch einmal aus dem schon genannten Brief
zu zitieren: "Soweit möglich beziehen grenzüberschreitende
Kulturförderungen meines Hauses auch die in diesen Gebieten
lebenden Deutschen ein, ohne dass die Maßnahmen auf eine
Erhaltung der kulturellen Identität der Deutschen angelegt
sind." Das soll doch heißen, dass die Deutschen,
die unter der kommunistischen Diktatur viele Jahrzehnte hindurch
gar nicht sagen durften, dass sie Deutsche sind, nunmehr, da
sie sich frei zum Deutschtum bekennen, allmählich aufhören
sollten, dies zu tun, denn auf eine Unterstützung in der
Wahrung und Behauptung der Identität, ein Deutscher, eine
Deutsche zu sein, wird amtlicherseits via Berlin verzichtet.
Man stelle sich einmal vor, ein verantwortlicher Pole würde
so handeln, wenn es um die polnischen Landsleute in Litauen
geht. Einen verantwortlichen Polen von diesem Zuschnitt eines
julian Nida-Rümelin gibt es aber nicht!
Über all das, was soeben nur fragmentarisch
dargelegt worden ist, kann man sich ärgern, muss man sich
aufregen und protestieren. Aber aufgrund der gegenwärtigen
Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag steht leider
zu befürchten, dass weiterhin dank der mächtigen Hand
auf dem Geldbeutel Zensur über die Kulturarbeit der Vertriebenen
ausgeübt wird. Zum Schaden des deutschen Volkes, zu dem
wir alle gehören, auch die Deutschen jenseits unserer Grenzen.
Und Schaden nimmt auch der grenzüberschreitende Dialog.
Wie frei dürfen wir eigentlich sein, Frage an Staatsminister
Professor Dr. Julian Nida-Rümelin?