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01. September 2001
Bundesregierung als Zensurbehörde
Herbert Hupka - Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien

Zwar sind die Deutschen jenseits von Oder und Neisse, aus dem Sudetenland und den deutschen Siedlungsgebieten gewaltsam vertrieben worden, aber zu ihrem unsichtbaren Gepäck gehörte und gehört die heimatliche Kultur, und diese heimatliche Kultur ist die großartige und vielgerühmte Kultur unseres deutschen Volkes. Im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz gibt es den vielgenannten Paragraphen 96, durch den Bund und Ländern aufgetragen ist, "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten ... sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern."

Nachdem die gegenwärtige Bundesregierung das neue Staatsministerium beim Bundeskanzler mit dem Staatsminister und damit "Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien" geschaffen hat, herrschte zuerst souverän und absolut, jedenfalls nach eigenem Entschluss für zwei Jahre, Staatsminister Dr. Michael Naumann. Mit dem 1. Januar 2001 hat dieses Amt der Philosophieprofessor und bisherige Kulturamtsleiter von München, Dr. Julian Nida-Rümelin, übernommen. Mit grobem Sensenschnitt hatte Michael Naumann die finanziellen Leistungen überall dort rigoros bis zur Position Null gestrichen, wo ihm die bisher sehr erfolgreiche Arbeit der Vertriebenen und Flüchtlinge auf dem reichen Felde der Kultur nicht gefallen wollte. Der pseudorevolutionäre Geist der sogenannten Achtundsechziger regierte: die Vertriebenen sind schuld an ihrem Schicksal der Vertreibung, denn es hat doch zuvor einen Adolf Hitler gegeben. Außerdem pochen sie unentwegt auf irgendwelchen Rechtspositionen. Schließlich stören sie nur als "Ewiggestrige" den Dialog mit unseren östlichen und südöstlichen Nachbarn. Mit immer wieder neu gefassten Denkmodellen trat man an die Öffentlichkeit und zerstörte gleichzeitig, was über die Jahrzehnte von Bestehen war und sich bewährt hatte.

Wie wird der neue Mann auftreten und zu wirken beabsichtigen- Es hätte ja sein können, was mancher wohl gehofft haben mag, dass nun endlich sachbezogen und ideologiefrei entsprechend den Aufgaben gemäß Paragraph 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes gehandelt würde. Eine Illusion! In einem inzwischen bekannt gewordenen Brief von Julian Nida-Rümelin an ein Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion heißt es: "Mit dieser Neuordnung (wie sie soeben skizziert worden ist) soll verdeutlicht werden, dass diese Bundesregierung Wert darauf legt, spezielles kulturelles Wissen bei den Verbänden nicht durch finanzielle Förderungen derjenigen zu aktivieren, die vertriebenenpolitische Forderungen vertreten, durch die der verständnisvolle Dialog mit unseren östlichen Nachbarn verhindert wird." Wahr ist, dass gerade seit der Wende durch die kulturelle Arbeit der Vertriebenen, Nida-Rümelins Wort vom "speziellen kulturellen Wissen bei den Verbänden" gern aufgreifend, im Dialog mit unseren Nachbarn Hervorragendes geleistet worden ist. Kein kulturelles Vorhaben wurde als den Dialog störend empfunden und verworfen, im Gegenteil, man war und ist für diesen kulturellen Dialog, die grenzüberschreitende Kulturarbeit dankbar, und diese Dankbarkeit reicht bis in die heute etwa in Breslau ansässig gewordenen jüdischen Kreise hinein!

In unserer freien Gesellschaft, die wir gottlob haben, bedarf es keiner behördlichen Zensur durch die Bundesregierung. Diese wird aber penetrant, den so notwendigen kulturellen Dialog verhindernd, dadurch praktiziert, dass jede finanzielle Unterstützung durch den Bund untersagt wird. Wer über das notwendige Geld verfügt, schafft an, hat das Sagen, entscheidet darüber, was getan werden darf und was zu unterlassen ist. Es ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, in welcher Weise die Bundesregierung eine Zensur ausübt. Selbstverständlich bedient man sich dabei eines Vorwandes: die Vertriebenen mögen zwar nicht die Dümmsten sein, aber sie sind nicht dialogfähig.

Auch das stört die regierungskonforme Zensurbehörde, um noch einmal aus dem schon genannten Brief zu zitieren: "Soweit möglich beziehen grenzüberschreitende Kulturförderungen meines Hauses auch die in diesen Gebieten lebenden Deutschen ein, ohne dass die Maßnahmen auf eine Erhaltung der kulturellen Identität der Deutschen angelegt sind." Das soll doch heißen, dass die Deutschen, die unter der kommunistischen Diktatur viele Jahrzehnte hindurch gar nicht sagen durften, dass sie Deutsche sind, nunmehr, da sie sich frei zum Deutschtum bekennen, allmählich aufhören sollten, dies zu tun, denn auf eine Unterstützung in der Wahrung und Behauptung der Identität, ein Deutscher, eine Deutsche zu sein, wird amtlicherseits via Berlin verzichtet. Man stelle sich einmal vor, ein verantwortlicher Pole würde so handeln, wenn es um die polnischen Landsleute in Litauen geht. Einen verantwortlichen Polen von diesem Zuschnitt eines julian Nida-Rümelin gibt es aber nicht!

Über all das, was soeben nur fragmentarisch dargelegt worden ist, kann man sich ärgern, muss man sich aufregen und protestieren. Aber aufgrund der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag steht leider zu befürchten, dass weiterhin dank der mächtigen Hand auf dem Geldbeutel Zensur über die Kulturarbeit der Vertriebenen ausgeübt wird. Zum Schaden des deutschen Volkes, zu dem wir alle gehören, auch die Deutschen jenseits unserer Grenzen. Und Schaden nimmt auch der grenzüberschreitende Dialog. Wie frei dürfen wir eigentlich sein, Frage an Staatsminister Professor Dr. Julian Nida-Rümelin?